Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz

AEG 1994

§ 40 Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

Stand: 03.08.2023

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Die Bundesregierung evaluiert die zentrale Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nach § 10a im Jahr 2027.

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